Bei der Hauptversammlung zählt Ihre Stimme

Bei der Hauptversammlung zählt Ihre Stimme

In diesem Beitrag geht es um das Thema Hauptversammlung. Manche Aktionäre freuen sich lange im Voraus auf die Hauptversammlung (HV) „ihres“ Unternehmens. An dem Tag können sie nicht nur mitreden, sondern werden auch noch zu Speisen und Getränken eingeladen.

Im Jahr 2020 wurde auf einmal vieles anders. Wer an einer Hauptversammlung teilnehmen wollte, brauchte einen Internetzugang. Als Vorteil dieser Online-HVs galt, dass Sie als Aktionär dabei sein konnten, ohne viel Zeit in die Anreise zu investieren. Gleichzeitig veränderte sich die Diskussionskultur bei dem digitalen Format. Da die Aktionäre meist ihre Fragen vorab einreichen mussten, hatten sie kein „unmittelbares“ Rederecht.

Mit dem Ende der Corona-Pandemie hat sich die Lage auch bei den Hauptversammlungen der Unternehmen wieder größtenteils normalisiert. Aber was genau ist eine Hauptversammlung überhaupt? Dazu wollen wir uns zunächst den Aufbau einer Aktiengesellschaft näher anschauen.

Der Aufbau einer Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft muss drei Organe haben:

  • Der Vorstand, der das Unternehmen leitet
  • Der Aufsichtsrat, der eine Kontrollfunktion ausübt und
  • Die Hauptversammlung, kurz HV genannt

Die HV ist das oberste Beschlussorgan einer Aktiengesellschaft. Warum ist das so? Die Hauptversammlung entscheidet über die Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wiederum ernennt die Vorstände und beruft sie ab. Beschlussorgan heißt, dass die Hauptversammlung die Beschlussvorlagen annehmen oder ablehnen kann.

Aufgaben und Rechte der Hauptversammlung

Einmal im Jahr findet im Unternehmen die Hauptversammlung statt, zu der auch Aktionäre geladen sind (Foto: Pixabay)

Einmal pro Jahr lädt der Vorstand einer Aktiengesellschaft seine Aktionärinnen und Aktionäre ein. Die jährliche Veranstaltung heißt Hauptversammlung oder auch „ordentliche Hauptversammlung“. Sollte außer der Reihe und dringend über etwas entschieden werden, beruft der Vorstand zusätzlich eine außerordentliche Hauptversammlung ein. Ein möglicher Grund könnte die geplante Fusion mit einem anderen Unternehmen sein oder eine notwendige Kapitalerhöhung.

Der Vorstand erläutert zum Auftakt der (ordentlichen) Hauptversammlung die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Außerdem zeigt er in einem Ausblick, wohin die Reise geht und was die Aktiengesellschaft für die Zukunft plant.

Halten Sie Stammaktien, haben Sie ein Stimmrecht und können am Tag der Hauptversammlung über alle Vorschläge mit abstimmen. Falls Sie daran kein Interesse haben, können Sie Ihr Stimmrecht einem Bevollmächtigten geben. Als Bevollmächtigte und damit Vertreter der Aktionäre fungieren häufig Depotbanken oder Aktionärsvereinigungen. Auch eine Briefwahl lässt das Aktiengesetz zu.

Wichtige Themen der Hauptversammlung

Zu Beginn der Hauptversammlung gibt es einige Tagesordnungspunkte, über die jedes Jahr aufs Neue abgestimmt wird.

Dazu gehören:

  • Die Entlastung des Vorstands
  • Die Entlastung des Aufsichtsrates
  • Die Bestellung des Abschlussprüfers
  • Zustimmung zu Kapitalmaßnahmen
  • Die Verwendung des Gewinns

Der letzte Punkt ist besonders interessant. Er bedeutet nämlich, dass Sie als Aktionär mitentscheiden dürfen, wie viel Dividende Sie erhalten. Die Dividende ist Ihr Anteil am Gewinn des Unternehmens. Gleichzeitig ist klar, dass nur dann eine Dividende ausgeschüttet wird, wenn das Unternehmen auch einen Gewinn erwirtschaftet hat.

Doch selbst wenn das Unternehmen Gewinn gemacht hat, müssen zunächst die Rücklagen gefüllt werden. Das ist wichtig, damit die Aktiengesellschaft sich für schlechte Zeiten wappnen kann.

Fragen stellen ist erlaubt

An der Hauptversammlung dürfen Sie auch unbequeme Fragen stellen. (Foto: Pixabay)

Sie dürfen als Aktionärin oder Aktionär auch Fragen stellen. Dabei gibt es keine Zensur: Sie können mit Ihren Fragen den Finger in die Wunde legen. Findet die Hauptversammlung vor Ort statt, dürfen Sie sich mutig ans Mikrofon stellen. Bei den derzeit üblichen digitalen Hauptversammlungen müssen Sie Ihre Fragen meist vorab einreichen. Das bedeutet, dass der Vorstand mehrere inhaltlich gleiche Fragen zusammenfassen kann. Für die Teilnehmenden einer Hauptversammlung kann das ein Vorteil sein. Mitunter hören sich Menschen gerne reden und stellen ihre Fragen sehr ausführlich. Dann ist es wenig verwunderlich, wenn die Hauptversammlung erst gegen Mitternacht zu Ende geht.

Trendfolgeexperte Michael Proffe
Seit über 30 Jahren hat sich Michael Proffe überaus erfolgreich der Trendfolge verschrieben. Manche bezeichnen ihn sogar als „Mr. Trendfolge“. Bundesweit bekannt – und darüber hinaus – wurde er, weil er es mit drei seiner Börsendienste geschafft habe, in einigen Jahren mit einem Startkapital von 30.000  die unglaubliche Summe von einer Million zu erwirtschaften – dank seiner Trendfolgestrategie.

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Post von Proffe

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